Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der außergerichtlichen Einigung im Rahmen eines Strafverfahrens. Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat haben hier die Möglichkeit, in einem moderierten und sicheren Setting ihren Konflikt zu klären. Das Ziel dabei ist die Erarbeitung einer für alle Seiten zufriedenstellenden Konfliktlösung.

Dies umfasst zum Beispiel

aus Sicht der/des Geschädigten:

  • Antworten finden auf Fragen wie: Warum? Warum ich? Wer?
  • eigene Gefühle wie Wut, Ärger und Angst aussprechen
  • Wünsche zur Wiedergutmachung (Schadenersatz, Schmerzensgeld) äußern und erfahren
  • ein langwieriges Zivilverfahren vermeiden

aus Sicht der/des Beschuldigten:

  • die Perspektive der/des Geschädigten erkennen
  • Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen
  • sich entschuldigen können
  • Wiedergutmachung leisten
  • für die Zukunft lernen

Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos.

Voraussetzung ist, dass der oder die Beschuldigte bereit ist, Verantwortung für sein/ihr Handeln zu übernehmen und der oder die Geschädigte einer Mediation zustimmt.

Nach einer erfolgreichen Einigung werden die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten und für die Dauer eines halben Jahres von unserer Fachstelle überwacht.

Der Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V. bietet den erweiterten Täter-Opfer-Ausgleich (e-TOA) für Jugendliche und Heranwachsende in den Amtsgerichtsbezirken Elmshorn und Pinneberg sowie den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) für Erwachsene im Landgerichtsbezirk Itzehoe an. Nähere Informationen zu den jeweiligen Besonderheiten (Zuweisung, gesetzliche Grundlagen, Teilnehmende u.a.) sowie Ansprechpartner*innen finden Sie unter diesen Links:

>> Erweiterter Täter-Opfer-Ausgleich für Jugendliche und Heranwachsende

>> Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsene