Ehrenamtliche Bewährungshilfe

Was ist Bewährung?

Von einer Verurteilung auf Bewährung spricht man, wenn eine Haftstrafe nicht vollzogen wird und die verurteilte Person während einer Bewährungszeit zeigen muss, dass sie nicht rückfällig wird. Bewährung ist demnach die Forderung der Gesellschaft an eine verurteilte Person, innerhalb der Bewährungszeit zu lernen, ein an sozialen Normen orientiertes Leben zu führen. Für die Zeit der Bewährung kann das Gericht eine*n Bewährungshelfer*in bestellen. Bewährungshelfer*innen können hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein.

Was sind ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen?

Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen haben dieselben Rechte und Pflichten wie hauptamtliche Bewährungshelfer*innen. Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen besteht derzeit aus 8 Mitgliedern mit ganz unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Hintergründen. Viele Mitglieder engagieren sich schon über Jahre ehrenamtlich.

Bei den von unseren Ehrenamtlichen betreuten Menschen handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene, die u.a. wegen Diebstahl, Raub oder Körperverletzung verurteilt sind.

Welche Aufgaben haben die ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen?

Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden für die Dauer von mehreren Monaten bis drei Jahren. Ziel der Betreuung ist, die jungen Menschen dabei zu unterstützen, ein straffreies Leben zu führen. Dabei helfen die ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen den Jugendlichen u.a. durch:

  • den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung,
  • die Förderung selbstverantwortlichen und sozialen Handelns,
  • Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen,
  • Hilfe bei der Entwicklung schulischer/beruflicher Perspektiven,
  • Vermittlung in Suchtberatung, Therapie, Schuldnerberatung etc.,
  • Kontrolle der Erfüllung gerichtlicher Auflagen.

Was ist die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen?

Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen wurde 1984 von einer Jugendrichterin am Amtsgericht Elmshorn gegründet. Das Projekt ist in dieser Form einmalig in Schleswig-Holstein, ähnliche Ansätze gibt es in Lübeck und Kiel. Seit Juli 2007 ist die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen organisatorisch an den Verein für Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V. angeschlossen. Sie wird vom Jugendrichter/von der Jugendrichterin des Amtsgerichts Elmshorn in Kooperation mit dem Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V. geleitet.

Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen trifft sich einmal im Monat, wobei abwechselnd Fallbesprechungen und Fortbildungen durchgeführt werden. An diesen Treffen nehmen auch die hauptamtlichen Bewährungshelfer*innen, die Jugendgerichtshilfe und Jugendrichter*innen des Kreises Pinneberg teil.


Fragen? Interesse?

Wenn Sie mehr über die Arbeit der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen wissen möchten oder vielleicht Interesse haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, können Sie uns gerne unter Tel.: 0 15 22 - 6 32 27 65 kontaktieren.