Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsene

Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Beschuldigte einer Straftat im Landgerichtsbezirk Itzehoe (Landkreise Pinneberg, Steinburg und Dithmarschen) sowie an Geschädigte einer solchen Tat.

Die Durchführung wird in der Regel während eines laufenden Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angeregt. Ebenso können sich Beschuldigte oder Geschädigte bei unserer Fachstelle selbst melden.
In getrennt durchgeführten Vorgesprächen werden die Beteilgten über die verschiedenen Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann Verursachende und Betroffene von Straftaten dabei unterstützen, aktiv einen individuell angemessenen Ausgleich für die Folgen der Tat mitzugestalten.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Täter-Opfer-Ausgleich finden sich im Strafgesetzbuch (§ 46a StGB) und der Strafprozessordnung (§ 153a StPO).


Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleich
Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V.

Noomi Bartsch

Bahnhofstraße 2c, 25421 Pinneberg

Tel.: 0 41 01 - 8 58 24 76
Fax: 0 41 01 - 8 58 24 77
E-Mail: toa-itzehoe@ju-pi.de