© Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V. 2019
Ehrenamtliche Bewährungshilfe
Was ist Bewährung?
Von einer Verurteilung auf Bewährung spricht man, wenn eine Haftstrafe nicht vollzogen wird und die
verurteilte Person während einer Bewährungszeit zeigen muss, dass sie nicht rückfällig wird. Bewährung ist
demnach die Forderung der Gesellschaft an eine verurteilte Person, innerhalb der Bewährungszeit zu
lernen, ein an sozialen Normen orientiertes Leben zu führen. Für die Zeit der Bewährung kann das Gericht
eine*n Bewährungshelfer*in bestellen. Bewährungshelfer können hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sein.
Was sind ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen?
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen haben die selben Rechte und Pflichten wie hauptamtliche
Bewährungshelfer*innen. Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen besteht zur Zeit aus 11
Mitgliedern mit ganz unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Hintergründen. Viele Mitglieder
engagieren sich schon über Jahre ehrenamtlich. In der Regel werden Proband*innen im Kreis Pinneberg
durch die Mitglieder betreut. Dabei handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene, die u.a. wegen
Diebstahl, Raub oder Körperverletzung verurteilt sind.
Welche Aufgaben haben die ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen?
Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen unterstützen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und
21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden für die Dauer von ein bis drei Jahren. Ziel der
Betreuung ist ein straffreies Leben der Jugendlichen. Dabei helfen die ehrenamtlichen
Bewährungshelfer*innen den Jugendlichen u.a. durch:
- den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung,
- die Förderung selbstverantwortlichen und sozialen Handelns,
- Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen,
- Hilfe bei der Entwicklung schulischer/beruflicher Perspektiven,
- Vermittlung in Suchtberatung, Therapie, Schuldnerberatung etc.,
- Kontrolle der Erfüllung gerichtlicher Auflagen.
Was ist die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen?
Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen wurde 1984 von Frau Lutz (ehemalige Richterin
am Amtsgericht Elmshorn) gegründet. Das Projekt ist in dieser Form einmalig in Schleswig-Holstein,
ähnliche Ansätze gibt es in Lübeck und Kiel. Seit Juli 2007 ist die Gruppe der ehrenamtlichen
Bewährungshelfer*innen organisatorisch an den Verein für Jugendhilfe e.V. angeschlossen. Sie wird vom
Jugendrichter Herrn Feicke in Kooperation mit dem Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V.
geleitet. Vom Verein für Jugendhilfe und Soziales Pinneberg e.V. ist Frau Haarländer die
Ansprechpartnerin, die die Gruppentreffen organisiert und die ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen in
fachlichen Fragen unterstützt und berät.
Die Gruppe der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen trifft sich einmal im Monat, wobei abwechselnd
Fallbesprechungen und Fortbildungen durchgeführt werden. An diesen Treffen nehmen auch die
hauptamtlichen Bewährungshelfer*innen, die Jugendgerichtshilfe und Jugendrichter*in bzw.
Jugendstaatsanwält*in des Kreises Pinneberg teil.
Fragen? Interesse?
Wenn Sie mehr über die Arbeit der ehrenamtlichen Bewährungshelfer*innen wissen möchten oder vielleicht
Interesse haben, sich ehrenamtlich zu engagieren, können Sie uns gern kontaktieren.
Ansprechpartnerin: Frau Haarländer, Tel: 04101/8582476
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